Abhängigkeit führt bei vielen Betroffenen zu sozialer Desintegration; der Suchtmittelkonsum ufert aus, alle anderen Lebensvollzüge werden vernachlässigt. Die Folgen sind nicht nur die sozialen Probleme selbst, sondern viel tiefgreifender. Die Verkümmerung der Fähigkeiten, die für eine selbständige Lebensführung notwendig sind schreitet voran.
Ohne die Abarbeitung der sozialen Problemlage und die Entwicklung der Selbständigkeit ist in vielen Fällen Rückfälligkeit mit chronischen Verläufen vorprogrammiert.
Zur Vermeidung solcher Verläufe ist eine Hilfestellung mit dem Ziel der Verselbständigung erforderlich. Mit unseren „Betreuten Wohnformen“ bieten wir eine solche Hilfestellung an.
Das Betreute Wohnen ist für den Einzugsbereich Mecklenburg-Vorpommern offen. Die Betreuung von Bürgern des Landkreises Müritz besitzt Priorität. In Ausnahmefällen werden auch Menschen aus anderen Bundesländern aufgenommen. Hierbei handelt es sich immer um Einzelfälle bei denen die jeweils zuständigen Sozialämter kooperieren.
Eine Aufnahme in unseren Betreuten Wohnformen erfolgt nur auf dem Wege der Freiwilligkeit. Betreut werden suchtkranke und -gefährdete Frauen und Männer, die genügend motiviert sind eine abstinente Lebensweise zu praktizieren.
Für das Betreute Wohnen werden zwei Wohnformen angeboten:
Die Aufenthaltsdauer wird gemeinsam mit dem Sozialamt und dem Gesundheitsamt des Landkreises im Einzelfall entschieden.
Ein qualifiziertes Team von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern bietet: