Montag nach Absprache
Dienstag nach Absprache
Mittwoch nach Absprache
Donnerstag nach Absprache
Freitag nach Absprache
Wenn Sie Hilfe benötigen oder Hilfe für einen Angehörigen suchen, rufen Sie uns einfach an und vereinbaren mit uns einen Gesprächstermin:
03991/120258 oder 0173/2692195
Allgemeines
Konzept
Kontakt
Allgemeines
Allgemeines
Abhängigkeit führt bei vielen Betroffenen zu sozialer Desintegration. Der Suchtmittelkonsum ufert aus. Alle anderen Lebensvollzüge werden vernachlässigt. Die Folgen sind neben den sozialen Probleme sehr tiefgreifend. Die Verkümmerung der Fähigkeiten, die für eine selbständige Lebensführung notwendig sind, schreitet voran.
Um Rückfälle mit chronischen Verläufen zu vermeiden, sind die Abarbeitung der sozialen Problemlage und die Entwicklung der Selbständigkeit wichtig.
Zur Vermeidung solcher Verläufe ist eine Hilfestellung mit dem Ziel der Verselbständigung erforderlich. Mit unseren ambulanten Assistenzleistungen (ehemals „Betreutes Wohnen“ genannt) bieten wir eine solche Hilfestellung an.
Aufnahmegebiet und Aufnahmekriterien
Unsere ambulante Assistenzleistung erfolgt nur auf dem Wege der Freiwilligkeit. Betreut werden suchtkranke und -gefährdete Frauen und Männer, die genügend motiviert sind, eine abstinente Lebensweise zu praktizieren.
Die Betreuung von Bürgern des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte besitzt Priorität. In Ausnahmefällen werden auch Menschen aus anderen Landkreisen und Bundesländern aufgenommen. Hierbei handelt es sich immer um Einzelfälle, bei denen die jeweils zuständigen Sozialämter kooperieren.
Für unsere ambulante Assistenzleistung werden zwei Formen angeboten:
• in der Wohngemeinschaft und
• in der eigenen Häuslichkeit.
Die Dauer der Leistungserbringung richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls und ist grundsätzlich zeitlich nicht beschränkt. Für jeden Leistungsempfänger wird ein Teilhabeplan (ITP) mit individuellen Zielen erstellt.
Ziel und Aufgabe der ambulanten Assistenzleistungen im Einzelwohnen für erwachsene suchtkranke und suchtgefährdete Menschen
Ziel und Aufgabe der ambulanten Assistenzleistungen sind die selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltages, einschließlich der Erarbeitung einer angemessenen Tagesstruktur.
Wir geben Hilfe, Beratung und Begleitung unter anderem in den Bereichen:
– Sucht/Abstinenz (Rückfallprävention)
– Konflikt und Krisensituationen
– Eigenverantwortung und Eigeninitiative
– Selbstversorgung, Hygiene und Haushaltsführung
– Einkaufsplanung
– Geld, wirtschaftliche Planung
– Umgang mit Ämtern und Behörden
– Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten
– Hilfe bei der Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten, Förderung persönlicher Interessen und Hobbys
– Sicherstellung ärztlich verordneter Leistungen
– Gestaltung sozialer Beziehungen, Förderung positiver sozialer Kontakte
– Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
– Persönliche Lebensplanung
– und andere
Unsere Hilfe wird im Sinne eines „Trainings“ geleistet. Die Leistungsberechtigten werden zur selbständigen Lösung motiviert und bei Beobachtung auftretender Schwierigkeiten, die sie aus eigener Kraft noch nicht zu bewältigen wissen, unterstützt.
Für die Klienten:innen besteht also eine Mitwirkungspflicht. Die Betreuung kann bei Nichteinhaltung der Mitwirkung beendet werden. Die Leistungsberechtigten nehmen regelmäßig an den wöchentlichen Gruppenstunden teil.
Unsere Wohnformen
Die Wohngemeinschaft
In der Wohngemeinschaft stehen 6 Plätze zur Verfügung. Die Bewohner:innen schließen einen eigenen Mietvertrag mit der Wohnungsbaugesellschaft Waren (WOGEWA) ab.
Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer. Gemeinschaftsräume sind Bäder, Küche und ein Gruppenraum.
Wohnen in der eigenen Häuslichkeit
Für die ambulante Assistenz in der eigenen Wohnung gelten ähnliche Ansätze und Kriterien wie in der Wohngemeinschaft.
Kontakt
Ambulante Assistenzleistungen für erwachsene suchtgefährdete bzw. suchtkranke Menschen (Betreutes Wohnen)
Springer Str. 27
17192 Waren (Müritz)
Ansprechpartnerin: Frau Susanne Baumann
Telefon: 03991/120258 oder 0173/2692195
Fax: 03991/664414
E-Mail:
Spendenkonto
Für Sach- und Geldspenden sind wir sehr dankbar. Eine Spendenbescheinigung kann in jedem Fall erteilt werden.
Evangelische Bank eG
IBAN: DE10520604102707310080
BIC: GENODEF1EK1
Abhängigkeit führt bei vielen Betroffenen zu sozialer Desintegration. Der Suchtmittelkonsum ufert aus. Alle anderen Lebensvollzüge werden vernachlässigt. Die Folgen sind neben den sozialen Probleme sehr tiefgreifend. Die Verkümmerung der Fähigkeiten, die für eine selbständige Lebensführung notwendig sind, schreitet voran.
Um Rückfälle mit chronischen Verläufen zu vermeiden, sind die Abarbeitung der sozialen Problemlage und die Entwicklung der Selbständigkeit wichtig.
Zur Vermeidung solcher Verläufe ist eine Hilfestellung mit dem Ziel der Verselbständigung erforderlich. Mit unseren ambulanten Assistenzleistungen (ehemals „Betreutes Wohnen“ genannt) bieten wir eine solche Hilfestellung an.
Aufnahmegebiet und Aufnahmekriterien
Unsere ambulante Assistenzleistung erfolgt nur auf dem Wege der Freiwilligkeit. Betreut werden suchtkranke und -gefährdete Frauen und Männer, die genügend motiviert sind, eine abstinente Lebensweise zu praktizieren.
Die Betreuung von Bürgern des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte besitzt Priorität. In Ausnahmefällen werden auch Menschen aus anderen Landkreisen und Bundesländern aufgenommen. Hierbei handelt es sich immer um Einzelfälle, bei denen die jeweils zuständigen Sozialämter kooperieren.
Für unsere ambulante Assistenzleistung werden zwei Formen angeboten:
• in der Wohngemeinschaft und
• in der eigenen Häuslichkeit.
Die Dauer der Leistungserbringung richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls und ist grundsätzlich zeitlich nicht beschränkt. Für jeden Leistungsempfänger wird ein Teilhabeplan (ITP) mit individuellen Zielen erstellt.
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Ziel und Aufgabe der ambulanten Assistenzleistungen sind die selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltages, einschließlich der Erarbeitung einer angemessenen Tagesstruktur.
Wir geben Hilfe, Beratung und Begleitung unter anderem in den Bereichen:
– Sucht/Abstinenz (Rückfallprävention)
– Konflikt und Krisensituationen
– Eigenverantwortung und Eigeninitiative
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Für Sach- und Geldspenden sind wir sehr dankbar. Eine Spendenbescheinigung kann in jedem Fall erteilt werden.
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