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Die Zentrale der Diakonie Mecklenburg-Vorpommern sitzt in Schwerin, Körnerstr. 7.

Ansprechpartner für die Suchthilfe-MV finden Sie unter Kontakt.
 

Haus Rügen in Dreschvitz

Die Nachsorgeeinrichtung in Dreschvitz nimmt erwachsene chronisch mehrfachgeschädigte abhängigkeitskranke (CMA) Männer und Frauen auf.  

Wohnen

In unserer Einrichtung stehen 15 Plätze zur Verfügung. 

 

Im freundlich gestalteten Haus befinden sich neben dem Wirtschaftsbereich (Küche, Wäscherei) die Büros für die Sozialarbeiter, die Verwaltung, der Speisesaal für ca. 20 Personen sowie drei Therapieräume. Die Räumlichkeiten der Erdgeschosse sind behindertengerecht. 

Die Unterbringung der Bewohner/-innen erfolgt in einem modern gestalteten Wohnhaus in dem acht Doppelzimmer mit separaten Bädern zur Verfügung stehen.  

 

Im gleichen Haus befinden sich voll ausgestattete Wohnküchen, die durch die Bewohner/-innen individuell genutzt werden können. 

Die Einrichtung liegt in der Ortsmitte von Dreschvitz, im Landkreis Rügen. Sie befindet sich in der Nähe der Kreisstadt Bergen, am Kubitzer Bodden, in einer landschaftlich reizvollen Gegend. Sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist Dreschvitz entweder aus Richtung Saßnitz oder Stralsund zu erreichen.  

 

In der nahe gelegenen Kreisstadt Bergen gibt es neben verschiedenen Ärzten und Dienstleistern, wie Krankenkassen, Wohnungsbaugesellschaften, Sozialbehörden auch zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten. Die Landkreisverwaltung, das nächstgelegene Krankenhaus und weitere öffentliche Einrichtungen befinden sich ebenfalls in der Stadt Bergen. 

Freizeitangebote

Eine sinnvolle Freizeitgestaltung und sportliche Betätigung ist auch ein konzeptioneller Schwerpunkt. Die Ziele der Sporttherapie sind sowohl individuell auf das jeweilige Krankheitsbild jedes einzelnen Klienten ausgerichtet, als auch personenübergeordnet im gruppendynamischen Sinn. 

Übergeordnetes Ziel ist es dabei, eine Situation zu schaffen, in der der Klient Spaß und Freude erleben kann. 

 

Hinzu kommen noch eigene und Gruppenfreizeitgestaltung wie: 

  • eigene und gemeinsame Ausflüge,
  • Kinobesuche / kirchliche Veranstaltungen,
  • Ehemaligentreffs / gewollte Teilnahme an Besinnungswochen,
  • Besuch kultureller Veranstaltungen etc..

Unser Hilfeangebot

Es gelten die Bestimmungen des Sozialgesetzbuch (SGB) IX sowie des Sozialgesetzbuch (SGB) XII, insbesondere der § 54. Die Basis für die personelle und sachliche Ausstattung bildet der Landesrahmenvertrag für Mecklenburg-Vorpommern nach SGB XII, der zwischen den Vereinigungen der Träger von Einrichtungen und den Sozialhilfeträgern am 01.01.2002 geschlossen wurde. 

 

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, der Einrichtungskonzeption und des individuellen Hilfebedarfs ist der Hilfeplan Grundlage für die therapeutische Intervention. Die Kriterien für eine Rehabilitationsmaßnahme nach § 10 Sozialgesetzbuch VI werden nicht erfüllt. Eine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI ist ebenfalls ausgeschlossen. 

Der Hilfebedarf ergibt sich aus der individuellen Situation des abhängigkeitskranken Menschen und besteht vorrangig in einer langfristigen stabilen, persönlichen und begleitenden Hilfe. 

Evangelische Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern gGmbH | Körnerstraße 7 | 19055 Schwerin | Tel. (0385) 5006-203