Die Aufnahme in unsere Einrichtung erfolgt auf persönlichen Wunsch. Vorraussetzungen sind soziale Schwierigkeiten, Wohnungslosigkeit oder die Bedrohung von Wohnungslosigkeit.
Diese erfolgt über Suchtberatungsstellen, Gesundheitsämter, Betreuungsvereine, Betreuer, Krankenhäuser, Fachkliniken, Justizvollzugsanstalten und sonstige soziale Dienste.
Mit dem zukünftigen Bewohner führen wir dann ein Vorstellungsgespräch durch. Eine weitere Aufnahmebedingung ist die Kostenzusage des zuständigen Sozialamtes.