Das Betreute Wohnen ist für den Einzugsbereich Mecklenburg-Vorpommern offen. Die Betreuung von Bürgern des Landkreises Müritz besitzt Priorität. In Ausnahmefällen werden auch Menschen aus anderen Bundesländern aufgenommen. Hierbei handelt es sich immer um Einzelfälle bei denen die jeweils zuständigen Sozialämter kooperieren.
Eine Aufnahme in unseren Betreuten Wohnformen erfolgt nur auf dem Wege der Freiwilligkeit. Betreut werden suchtkranke und -gefährdete Frauen und Männer, die genügend motiviert sind eine abstinente Lebensweise zu praktizieren.
Für das Betreute Wohnen werden zwei Wohnformen angeboten:
- in der Wohngemeinschaft und
- in der eigenen Häuslichkeit.
Die Aufenthaltsdauer wird gemeinsam mit dem Sozialamt und dem Gesundheitsamt des Landkreises im Einzelfall entschieden.